Neues Betreuungs- und Vormundschaftsrecht – Gesetzliche – Einführung einer Ehegattengesundheitsnotvertretung
In diesem Beitrag informieren wir Sie über die gesetzliche Einführung einer Ehegattengesundheitsnotvertretung. In Kraft getreten am: 01.01.2023 Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist nunmehr im BGB völlig neu abgebildet. Die Bundesrepublik Deutschland setzt Artikel 12 UN–BRK um und führt damit ein neues Betreuungs- /Vertretungsrecht, insbesondere durch § 1821 (Abs. 1, S. 2 und Abs. 2) BGB ein. Neu geregelt wird auch die sog. Schlüsselgewalt nach § 1357 BGB und ein gesetzliches Vertretungsrecht von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge nach § 1358 BGB. Das Vormundschaftsrecht wird in den §§ 1773 ff. BGB deutlich verschlankt. Die Betreuerbestellung wird ebenfalls neu geregelt in...
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