Familienrechtssachen sind als Teil des Privatrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und befassen sich mit allen rechtlichen Fragen rund um die Ehe, Eheverträge, Ehescheidungen, ein möglicherweise daraus resultierendes Sorge- und Umgangsrecht aufgrund gemeinsamer minderjähriger oder nicht geschäftsfähiger Kinder. Das Familienrecht umfasst weiter alle Rechtssachen rund um Vermögensauseinandersetzungen, das familienrechtliche Verfahrens- und Kostenrecht sowie das internationale Privatrecht im Familienrecht. Die seit 2004 bestehende Fachanwaltschaft von Herrn Rechtsanwalt Kirsch im Familienrecht ermöglicht uns als Kirsch & Kollegen Rechtsanwälte eine umfangreiche Betreuung Ihres familienrechtlich gelagerten Mandats.
Sie benötigen Hilfe in Ihrem Fall? Wir vertreten Sie gerne.