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Das Familienrecht      

Fachanwaltschaft von Herrn Rechtsanwalt Kirsch seit 2004

Rechtssachen der Ehe, Eheverträgen, Scheidung, Sorge- und Umgangsrechts sowie Vermögensauseinandersetzungen

familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht

internationales Privatrecht im Familienrecht

familienrechtliche Vertragsgestaltung

Familienrechtssachen sind als Teil des Privatrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und befassen sich mit allen rechtlichen Fragen rund um die Ehe, Eheverträge, Ehescheidungen, ein möglicherweise daraus resultierendes Sorge- und Umgangsrecht aufgrund gemeinsamer minderjähriger oder nicht geschäftsfähiger Kinder. Das Familienrecht umfasst weiter alle Rechtssachen rund um Vermögensauseinandersetzungen, das familienrechtliche Verfahrens- und Kostenrecht sowie das internationale Privatrecht im Familienrecht. Die seit 2004 bestehende Fachanwaltschaft von Herrn Rechtsanwalt Kirsch im Familienrecht ermöglicht uns als Kirsch & Kollegen Rechtsanwälte eine umfangreiche Betreuung Ihres familienrechtlich gelagerten Mandats.

Eine junge Familie schaut in den Wald hinaus

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