Im Verwaltungsrecht werden alle Fragen rund um das Abwehren oder Erwirken eines Verwaltungsaktes relevant. Dies kann zum Beispiel im allgemeinen Verwaltungsrecht, im Verwaltungsverfahrensrecht, im Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen, im öffentlichen Baurecht, Abgabenrecht und im Wirtschaftsverwaltungsrecht der Fall sein. Darüber hinaus fallen auch das Umweltrecht, inklusive des Immissionsschutzrechts, des Abfallrechts, des Wasserrechts sowie des Natur- und Landschaftsschutzrechts darunter. Gerne übernehmen wir Ihr Mandat in derartigen oder anders gelagerten verwaltungsrechtlichen Fragestellungen.
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